Da im Rahmen der Betriebsgenehmigung für den DMFV die Regeln verschärft wurden, denkt bitte daran, über 2 kg Abflugmasse oder bei Flughöhe über 120m auch auf dem Flugplatz einen gültigen Kenntnisnachweis mitzuführen.
Der Kenntnisnachweis berechtigt dessen Inhaber, ein Flugmodell über 2 kg Abflugmasse oder in einer Höhe von mehr als 120m im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV zu steuern – auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich!
Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit.