Pflicht zum Mitführen des Kenntnisnachweises

Da im Rahmen der Betriebsgenehmigung für den DMFV die Regeln verschärft wurden, denkt bitte daran, über 2 kg Abflugmasse oder bei Flughöhe über 120m auch auf dem Flugplatz einen gültigen Kenntnisnachweis mitzuführen.